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   OLG Schleswig, 02.05.2018 - 1 Ss 30/18 (58/18)   

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https://dejure.org/2018,94436
OLG Schleswig, 02.05.2018 - 1 Ss 30/18 (58/18) (https://dejure.org/2018,94436)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.05.2018 - 1 Ss 30/18 (58/18) (https://dejure.org/2018,94436)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 1 Ss 30/18 (58/18) (https://dejure.org/2018,94436)
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Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 8 (Auszüge)

    § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Anbau, der Herstellung und dem Besitz von Betäubungsmitteln

 
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  • BGH, 16.10.2014 - 3 StR 268/14

    Anbau einer nicht geringen Menge Cannabis ausschließlich zum Eigenkonsum

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2018 - 1 Ss 30/18
    Hinsichtlich des zugleich sichergestellten Blütenspitzenmaterials mit einem TCH-Anteil von 9, 4 g ist der Angeklagte allerdings ­ da es sich um bereits abgeerntetes Rauschgift aus einem früheren Anbau handelte ­ des unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig; der vom Landgericht insoweit angenommene unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt als Auffangtatbestand hinter das Herstellen zurück (BGH, Urteil vom 16, Oktober 2014 ­ 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2001 ­ 3 Ss 80/01, BeckRS 2001 30206526).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01

    Cannabisanbau und Cannabisgewinnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2018 - 1 Ss 30/18
    Hinsichtlich des zugleich sichergestellten Blütenspitzenmaterials mit einem TCH-Anteil von 9, 4 g ist der Angeklagte allerdings ­ da es sich um bereits abgeerntetes Rauschgift aus einem früheren Anbau handelte ­ des unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig; der vom Landgericht insoweit angenommene unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt als Auffangtatbestand hinter das Herstellen zurück (BGH, Urteil vom 16, Oktober 2014 ­ 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2001 ­ 3 Ss 80/01, BeckRS 2001 30206526).
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