Rechtsprechung
OLG Schleswig, 02.05.2018 - 1 Ss 30/18 (58/18) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,94436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- schleswig-holstein.de , S. 8 (Auszüge)
§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Anbau, der Herstellung und dem Besitz von Betäubungsmitteln
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.10.2014 - 3 StR 268/14
Anbau einer nicht geringen Menge Cannabis ausschließlich zum Eigenkonsum …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2018 - 1 Ss 30/18
Hinsichtlich des zugleich sichergestellten Blütenspitzenmaterials mit einem TCH-Anteil von 9, 4 g ist der Angeklagte allerdings da es sich um bereits abgeerntetes Rauschgift aus einem früheren Anbau handelte des unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig; der vom Landgericht insoweit angenommene unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt als Auffangtatbestand hinter das Herstellen zurück (BGH, Urteil vom 16, Oktober 2014 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2001 3 Ss 80/01, BeckRS 2001 30206526). - OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
Cannabisanbau und Cannabisgewinnung
Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2018 - 1 Ss 30/18
Hinsichtlich des zugleich sichergestellten Blütenspitzenmaterials mit einem TCH-Anteil von 9, 4 g ist der Angeklagte allerdings da es sich um bereits abgeerntetes Rauschgift aus einem früheren Anbau handelte des unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig; der vom Landgericht insoweit angenommene unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt als Auffangtatbestand hinter das Herstellen zurück (BGH, Urteil vom 16, Oktober 2014 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2001 3 Ss 80/01, BeckRS 2001 30206526).